Tierschutz

 

Wichtige Informationen zum revidierten Tierschutzgesetz für Vogelhalter

Im September 2008 wird das revidierte Tierschutzgesetz in Kraft treten. Die kantonalen Behörden erhalten damit die Kompetenz nicht erst einzugreifen wenn Tiere „stark vernachlässigt" sind sondern schon dann, wenn gewisse Haltungsbedingungen nicht eingehalten werden. Was bringt das Gesetz unseren Papageien und Sittichen, die privat gehalten werden? Was müssen Papageienhalter wissen, wenn sie sich einen Papagei anschaffen wollen? Christine Zehnder, Präsidentin der Auffangstation für Papageien und Sittiche APS, im Gespräch mit dem Präsidenten der EXOTIS Schweiz, Walter Mägerli.

Walter Mägerli, sind Sie als Vogelexperte froh über das revidierte Tierschutzgesetz?

Es ist grundsätzlich wichtig, dass Tiere einen besseren Schutz erhalten. Es ist wie beim Strassenverkehr. Wenn sich alle an bestimmte Regeln halten würden, bräuchten wir keine Gesetze. Obwohl das Wissen über die Bedürfnisse der Tiere vorhanden ist, wird viel zu oft nicht darauf eingegangen. Das ist teilweise auch bei uns Vogelhaltern so. Unglücklich bin ich über die neuen Gehegegrössen für grosse Aras und Kakadus. Mit der Aus- und Fortbildungsphilosophie kann ich gut leben. Aus der Sache heraus habe ich ein eher zwiespältiges Verhältnis dazu, weil vor allem der Vollzug noch absolut unklar ist.

Welche Papageienarten profitieren vom neuen Tierschutzgesetz?

Grundsätzlich profitieren alle Papageienarten. Sie dürfen nämlich nicht mehr als Einzeltiere gehalten werden. Die Papageien, ja alle Tiere, profitieren alleine schon aus der Tatsache heraus, dass durch die Revision auf die ganze Problematik der Tierhaltung aufmerksam gemacht wurde. Die grosse Frage bleibt halt, wie lange es dauert, bis alle Papageien zu ihrem Recht kommen. Hier ist offen, wie beispielsweise Einzelvogelhalter erreicht werden können.

Wie gross muss nun eine Anlage für Aras und grosse Kakadus sein und wie muss diese ausgestattet werden?

Die minimale Gehegegrösse beträgt für 2 Vögel 10m2 Grundfläche und 30 m3 Volumen. Das entspricht einer Grösse von 2.5x4x3m. Diese Masse gelten für den Innenraum. Eine stets zugängliche Aussenvoliere kann bis zu einem Drittel ihrer Abmessung an den Innenraum angerechnet werden.

Papageien benötigen unbedingt eine reichliche Auswahl an Naturästen als Nage- und Klettermöglichkeit, sowie eine Badegelegenheit. Sitzgelegenheiten sollen unterschiedliche Dicken aufweisen und frei federnd angebracht sein. Papageien müssen in Gruppen von mindestens 2 Vögeln gehalten werden und ihr Gehege muss unterteilt werden können. Auch muss ihnen geeigneter Sand für die tägliche Aufnahme zur Verfügung stehen. Papageien haben einen Muskelmagen und brauchen Sandkörner bis kleine Steine als Mahlhilfe im Magen.

Das heisst, dass viele Papageienhalter, die heute bereits solche Tiere halten, ihre Gehege vergrössern müssen. Wie lange haben sie dafür Zeit?

Ja, das müssen sie. 2006 ist die Uebergangsfrist auf 4 m2 Grundfläche und 8m3 Volumen erst abgelaufen. Und jetzt kommen bereits die nächsten Umbauarbeiten auf die Halter zu. Und diese werden mit grossen Kosten verbunden sein. Notwendige Baugesuche dürften in Wohnzonen kaum mehr bewilligt werden und in Landwirtschaftszonen gelten Anlagen für exotische Vögel als nicht Zonen konform. Da bleibt nur noch das Ausweichen in die Industrie- und Gewerbezone mit entsprechender Kostenfolge. Mit grösster Wahrscheinlichkeit ist das das Ende der privaten Grosspapageien-Haltung.

Die neuen Gehegegrössen müssen bei bestehenden Anlagen bis 2018 realisiert sein. Für Neuanlagen gelten die Masse ab 1. September 2008.

Halter von Aras oder grossen Kakadus müssen über eine Haltebewilligung vom Kanton verfügen. Das ist schon seit einigen Jahren so. Werden die Kantone nun private Halter kontrollieren und büssen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden?

Grosspapageien-Haltungen werden seit der Einführung der Haltebewilligungspflicht vor ca. 7 Jahren kontrolliert. Das wird so bleiben. Jede Anmeldung des Bestandes für eine Haltebewilligung führt zu einer Kontrolle durch Kantonsvertreter. Wie weit schon verzeigt und bestraft wurde, weiss ich nicht.

Viele Anlagen wurden umgebaut, die Bewilligungen wurden erteilt und auch regelmässig verlängert. Einige Papageienhalter haben ihre Aras und Kakadus aber auch verkauft, weil sie die Umbauarbeiten und deren Kosten nicht aufbringen wollten.

Ob künftig gebüsst oder gar Papageien beschlagnahmt werden, ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Um all die neuen Vorschriften kontrollieren und durchsetzen zu können, werden bei den Kantonen viele neue Stellen geschaffen werden müssen.

Wie werden Sie von der EXOTIS kontrollieren können, dass Züchter nur noch Vögel an Private abgeben, die über die geforderte Haltebewilligung verfügen?

Wir können das nicht kontrollieren! Eigentlich sind es zwei Dinge, die beachtet werden müssen. Der Käufer muss eine gültige Haltebewilligung vorweisen können und der Verkäufer muss den Käufer ausführlich über die Haltebedingungen der Vogelart orientieren. Dazu werden wir von der EXOTIS entsprechende Merkblätter heraus geben, die dann an die Halter abgegeben werden können.

Wir werden unsere Mitglieder regelmässig über unsere Verbandszeitschrift „Gefiederter Freund" dazu aufrufen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Auch wird das ein Thema in der Ausbildung sein.

Hundehalter müssen Kurse belegen und sich Wissen über den richtigen Umgang mit ihrem Tier aneignen. Gilt das auch für Papageienhalter? Müssen auch sie einen Sachkunde-Nachweis erbringen? Wenn ja, wie sieht dieser aus und wer nimmt ihn ab?

Ja, die Halter von haltebewilligungspflichtigen Papageien müssen einen Sachkunde-Nachweis erbringen. Dieser Sachkunde-Nachweis besteht aus einem rund dreistündigen Theoriekurs und muss die wichtigsten Themen wie Vogelarten, Eigenheiten, Haltebedingungen, Ernährung, Krankheiten und gesetzliche Grundlagen beinhalten. Hat ein Vogelhalter mehrere haltebewilligungspflichtige Vogelarten, z.B. Aras und Strandvögel, wird sogar die Tierpflegerausbildung verlangt.

Von der EXOTIS aus werden wir mit einem Tierarzt zusammen einen Theoriekurs erarbeiten. Die Kursunterlagen werden dann vom Bundesamt für Veterinärwesen abgenommen. Die Kurse müssen von ausgebildeten Tierspezialisten (Tierärzte, Tierpfleger, etc) abgehalten werden. Die Theoriekurse werden dann je nach Bedarf gegen einen Unkostenbeitrag angeboten. Ob dieser Kurs mit einem Test und bei Erfolg, einem Diplom abgeschlossen wird, ist noch offen.

Vogelhalter, deren Bestand von den Kantonsvertretern in den letzten 3 Jahren regelmässig kontrolliert wurde, müssen keinen Sachkunde-Nachweis mehr erbringen.

Was passiert mit den Tieren, wenn die geforderten Gehegegrössen nicht eingehalten werden können?

Auf diese Fragen haben wir noch keine Antworten erhalten! Die Ausführungsbestimmungen werden jetzt wohl zuerst erarbeitet werden müssen. Wir hoffen einfach nicht, dass die neuen Tierhaltevorschriften lediglich zu einer neuen Einnahmequelle für die Kantone werden.

Wie viele Aras und grosse Kakadus werden in der Schweiz von Privaten gehalten?

Genaue Zahlen sind mir nicht bekannt. In der Bestandesliste der EXOTIS sind ca. 150 Aras und Kakadus aufgelistet. Da die Bestandesmeldung freiwillig ist, kann davon ausgegangen werden, dass es bei EXOTIS-Züchtern noch mehr dieser Papageien gibt. Wenn man davon ausgeht, dass viele Ara- und Kakadu-Halter entweder beim PARUS oder in keinem Verein oder Verband angeschlossen sind, kommt man auf einige hundert haltebewilligungspflichtige Grosspapageien.

Was glauben Sie, werden Auffangstationen in nächster Zeit mit Aras und Kakadus überschwemmt?

Davon gehe ich aus! Entscheidend wird der Vollzug sein. Werden Papageien durch die Kantonstierärzte beschlagnahmt, werden wohl zuerst Zoologische Gärten, Volierenbetreiber und Auffangstationen für Plätze angefragt. Es wird allerdings auch davon abhängen, wie die Einzelvogelhalter erfasst werden können. Ich hoffe einfach, dass die Haltungen von Grosspapageien nicht in die Anonymität abtauchen werden. So wäre den Tieren ein Bärendienst erwiesen.

Von den Verbänden aus müssen wir die Mitglieder immer und immer wieder auf die gesetzlichen Grundlagen hinweisen und darauf hin wirken, dass sie eingehalten werden.

Nehmen Züchter Vögel zurück, die aufgrund der neuen Bestimmungen nicht mehr gehalten werden können?

Das ist eine zentrale Frage! Leider habe ich darauf keine verbindliche Antwort. In den meisten Fällen wird das aus Platzmangel nicht möglich sein. Als Verbandspräsident habe ich schon seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die Vogelzucht sehr verantwortungsvoll betrieben werden muss. Es darf keine Jungvogelproduktion auf Halde geben. Wenn man merkt, dass Jungvögel nur noch äusserst schwierig zu verkaufen sind, darf nicht mehr weiter gezüchtet werden. Diese Aufrufe sind nicht immer auf Verständnis gestossen! Leider wird von vielen Vogelhaltern die Vogelhaltung automatisch auch mit der Vogelzucht verbunden.

Leider fallen die Graupapageien und Amazonen im revidierten Tierschutzgesetz durch die Maschen. Für sie gelten Käfig-Bestimmungen, die die APS aber sicher auch die EXOTIS nicht gutheissen können. Es dürfen 2 Vögel in einem Käfig von der Grösse 70x90 cm gehalten werden. Wer solche Vögel hält weiss, dass ein solcher Käfig viel zu klein ist. Was hat die EXOTIS für Möglichkeiten, sich für diese Tierarten einzusetzen?

Das ist tatsächlich störend. An der letzten EXOTIS-Verbandsleitungssitzung haben wir Empfehlungen für entsprechende Gehegegrössen verabschiedet. Für die oben angesprochenen Arten empfehlen wir beispielsweise mind. 4 m2 Grundfläche und 8 m3 Volumen. Das entspricht der bisherigen Gehegegrösse für Aras und Kakadus. Auch bei den kleineren Arten haben wir Anpassungen nach oben gemacht.

Bringt das neue Gesetz für unsere Papageien mehr Vor- oder Nachteile?

Hier komme ich wieder auf meine erste Antwort zurück. Grundsätzlich bringt das Gesetz Vorteile für die Papageien, wie auch für die anderen Tierarten. Sie erhalten mehr Platz, werden basierend auf der Tierhalter-Ausbildung auch besser gehalten und versorgt. Die grosse Unbekannte bleibt der Vollzug! Wie reagieren die Kantone? Stellen sie die benötigten Ressourcen zur Verfügung? Wie verhalten sich die Vogelhalter und die Vogelzüchter? Wie erreichen wir die Einzelvogel-Halter?

In der EXOTIS-Verbandsleitung entwickeln wir momentan Szenarien und Strategien, wie man unsere Mitglieder abholt und überzeugt und wie wir an die Einzelvogel-Halter gelangen. Das ist aber viel Arbeit. Und vom Konzept bis zur Realisierung wird es noch einige Zeit dauern.

Was liegt Ihnen persönlich in Zusammenhang mit der revidierten Tierschutzverordnung speziell am Herzen?

Dass es uns gelingt, die Tierhalterinnen und Tierhalter auf die Änderungen in der Tierschutzverordnung zu sensibilisieren und die Inhalte nachhaltig verankert werden können. Wir müssen ihnen klar machen, dass Tierhaltung kein Einbahnverkehr Mensch zu Tier ist, sondern eine Partnerschaft, die gelebt werden muss!


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